Der Reitunterricht geht wieder los:
Hallo liebe Pferdefreunde, liebe Reitschüler und Eltern,
nach dem Lockdown wegen der Corona-Krise geht es weiter! Damit wir am Montag, den 11.Mai 2020 wieder starten können, bereiten
wir gerade alles vor. Wie ihr bestimmt mitbekommen habt, gibt es auch für den Pferdesport Auflagen, die ZWINGEND einzuhalten sind. Die wichtigsten haben wir für euch unten zusammengefasst. Wer die
kompletten Auflagen lesen möchte, kann das auf der Seite der Reiterlichen Vereinigung machen:
www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Handlungsempfehlungen der FN:
Algemeines:
Die geltenden behördlichen Hygiene. und Infektionsschutzvorgaben sind einzuhalten.
Sanitäranlagen: ausreichend Möglichkeiten Hände mit Seife zu waschen, Papierhandtücher und, sofern beziehbar,
Handdesinfektionmittel stehen zur Verfügung.
Personen mit Krankheitssymptomen von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen die Anlage nicht betreten!
Die behördlichen Abstandregelungen gelten auch im Stallbereich.
Das Reiterstübchen und die Tribüne als Aufenthaltsräume bleiben geschlossen.
Anmeldung zu den Unterrichtsstunden / Abrechnung:
Um den persönlichen Kontakt zu vermeiden, sind telefonische/elektronische Anmeldungen zu nutzen.
Gleiches gilt für die Abrechnung: Rechnungsstellung/Lastschriftverfahren sind zu nutzen. Etwaige 10er-Karten sind von den
Pferdesportlern eigenständig zu führen.
Vorbereiten und Abpflegen der Pferde:
Pferdesportler sollen disziplinübergreifend fertig ausgerüstet/umgezogen auf die Anlage kommen.
Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich
die Hände zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden können.
Einweghandtücher sind zu benutzen.
Aufgrund der Verpflichtung zur bestmöglichen Minimierung der Personenkontakte auf der Pferdesportanlage, können Eltern – sofern
ausreichend geeignetes Beaufsichtigungspersonal vorhanden ist – gebeten werden, diese nicht zu betreten.
Durch Gruppeneinteilung und vorgegebene Zeitfenster kommen nur dieselben Reitschüler, Fahrer und Voltigierer zusammen. Dies wird
dokumentiert.
Eine verantwortliche Person des Vereins/Betriebs sollte die Einhaltung der Hygieneund Infektionsschutzvorgaben bei der
Vorbereitung und Pflege der Pferde am Stall beaufsichtigen bzw. Tipps und Hinweise geben. Hier ist ein solidarisches Miteinander besonders wichtig.
Putzplätze auf der Anlage müssen „entzerrt“ werden, sodass ausreichend Platz zwischen den Pferdesportschülern ist. Eventuell
müssen draußen Anbindeplätze eingerichtet oder aufgebaut werden.
Im Eingangsbereich zu den Stallungen sollten zusätzliche Spender mit Handdesinfektionsmitteln angebracht werden, sofern
verfügbar.
Sofern Pferdesportschüler beim Vorbereiten und Abpflegen des Pferdes Hilfe benötigen, obliegt es dem Trainer/Ausbilder, diese
gemäß behördlicher Kontaktvorgaben mit möglichst geringer Helferzahl sicherzustellen. Im besten Fall übernimmt der Trainer/Ausbilder oder die verantwortliche Person des Vereins/Betriebs die
Vorbereitung des Pferdes.
Betreten der Sattelkammern nur nacheinander und mit entsprechendem Abstand.
Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie
ggf. zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird.
Reitunterricht:
Im Gegensatz zur Phase der Notbewegung ist aktive Unterrichtserteilung möglich.
Der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Reitschülern (Pferden) und dem Reitlehrer/Trainer ist zu jeder
Zeit einzuhalten.
Eine Reitgruppe muss erst die Reitbahn verlassen haben, bevor die nächste diese betritt. Ein etwaiger Pferdewechsel ist vom
Ausbilder/Trainer unter Wahrung der Abstandsregeln sicherzustellen.
Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Pferdesportanlage
befinden, zu minimieren.
Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss diese dokumentieren.
Die einzelnen Pferde müssen nachweislich den Reitern zugeordnet werden. Dies ist ebenfalls zu dokumentieren.
Die Anzahl der Helfer z.B. beim Springen ist je nach Größe des Platzes auf eine, ggf. zwei Personen zu begrenzen.